Ausstellungs- und Geschäftsbedingungen Wardenburger Landpartie 2023

Ort:

Pflanzencenter Warnken GmbH, An den Voßbergen 14, 26203 Wardenburg

Tel. 04407-718984-0

Datum:

Samstag              15.04.2023          10.00 – 18.00 Uhr

Sonntag              16.04.2023          10.00 – 18.00 Uhr

Aufbau:

Donnerstag        14.04.2023          13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                 15.04.2023            8.00 – 19.00 Uhr

Samstag              16.04.2023            7.00 –   8.30 Uhr

Abbau: *

Sonntag              16.04.2023          18.00 – 20.00 Uhr

Montag               17.04.2023            8.00 – 17.00 Uhr

*Ist ein Ausstellungsgut nicht innerhalb von 4 Tagen nach Beendigung der Ausstellung abgeräumt, sind wir ohne vorherige Mitteilung an den Aussteller berechtigt, das Ausstellungsgut auf Kosten des Ausstellers zu entfernen und anderweitig einzulagern.

Anmeldung

Sollten Sie Interesse an der Teilnahme am Markt haben, bewerben Sie sich bitte frühzeitig. Zu spät eingegangene Anmeldungen können evtl. aus Platz- oder anderen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldeschluss erhalten Sie die Bestätigung, ob Sie zur Landpartie zugelassen sind. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie gleichzeitig die Rechnung über die Standgebühren.

Aussteller-Ausweis:

Jeder Aussteller erhält 3 Aussteller-Ausweise

Eintrittspreise:

Erwachsene: Tageskarte € 2,50

Kinder unter 18 Jahren haben freien Eintritt

 

Warenverkauf:

Waren können während der Messe durchgängig verkauft werden.

Getränke & Nahrungsmittelverkauf:

Der Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet, die notwendigen behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller einzuholen.

Bewachung:

Das Messegelände wird in der Nacht von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag durch einen Mitarbeiter bewacht. Hieraus leiten sich keine Ansprüche im Falle von Verlust oder Beschädigung ab. Für geliehene Gegenstände haftet der Aussteller bei Beschädigung oder Verlust direkt gegenüber der Leihfirma.

 Versicherung:

Der Veranstalter ist durch eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert, er haftet nicht für vom Aussteller eingebrachte Waren und Gegenstände

Stromanschluss:

Lichtstromanschluss und Starkstromanschluss ab Verteiler. Jeder Aussteller muss selbst für Verlängerungskabel sorgen. Eine unrechtmäßige Stromentnahme bei anderen Ausstellern ist nicht gestattet und wird mit 50 € in Rechnung gestellt.

Wasseranschluss:

ab Wasserhahn 3/4 Zoll, für Schläuche sorgt der Aussteller

Erdarbeiten:

Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Gelände ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter Erdarbeiten, einschließlich Erdbohrungen und das Einschlagen von Erdnägeln vorzunehmen. Für Schäden haftet der Verursacher.

Hinweis: Für die Standflächen stehen nur Rasen- oder Schredderflächen zur Verfügung.

Haftung:

Eine Haftung für Beschädigung, Diebstahl usw. übernehmen wir während der gesamten Ausstellungszeit einschließlich der Zeit für Auf- und Abbau nicht. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten.

Dem Aussteller wird angeraten, selbst für die von ihm angemietete Fläche und für den Verlust bzw. Schäden an seinen eingebrachten Sachen, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen. Für durch höhere Gewalt eintretende Beeinträchtigungen oder Schäden übernehmen wir ebenfalls keinerlei Haftung. Das gleiche gilt für die Fertigkeit der Standfläche und für den Standaufbau. Jedem Aussteller wird angeraten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die seine Tätigkeit als Aussteller abdeckt.

Parken:

Das Parken auf den ausgewiesenen Stellflächen ist kostenfrei. Das Übernachten auf dem Ausstellungs-gelände ist nicht gestattet.

Konkurrenzschutz-Klausel:

Eine Konkurrenzschutzklausel besteht nicht, der Aussteller hat keinen Anspruch auf Konkurrenzschutz.

Preisauszeichnung:

Die angebotenen Waren müssen gemäß Preisangabenverordnung ausgezeichnet sein.

Konventional-Klausel:
Wir weisen darauf hin, dass es untersagt ist, den Stand vor offiziellem Veranstaltungsschluss (am Veranstaltungstag vor 18.00 Uhr) abzubauen. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 250 Euro fällig. Dies würde den Veranstaltungsablauf gefährden und stören.

Salvatorische-Klausel:

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird Oldenburg/Oldb. vereinbart.

Warnken Pflanzencenter GmbH, Wardenburg