Die Wardenburger Landpartie 2024 erwartet Sie

Freuen Sie sich mit uns auf die Wardenburger Landpartie 2024

Tage
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Sa. 20. April & So. 21. April 2024
10-18 Uhr

Gewerbe- und Handwerkermarkt

Live-Musik

Spiel und Spaß für die Kinder

Gewerbe-, Kunst- und Handwerkermarkt

An beiden Tagen stellen zahlreiche Aussteller ihre Produkte aus. Holz- und Schnitzarbeiten, schmiedeeiserne Metallobjekte, Skulpturen aus Stein und Edelstahl, schöne Dinge aus Kupfer, Ton u.v.m.

Kinderbelustigung

Die Johanniter aus Garrel sorgen für Spiel und Spaß für die Kleinen.

Weinprobe

Das bekannte Weinhaus „Villa Vino“ aus Bingen am Rhein lädt Sie an beiden Tagen zu einer Weinprobe ein.

Frühschoppen mit Live-Musik

Samstag
Live Musik

Sonntag
11-16 Uhr – Döhler Dorf Rocker

Guten Appetit

Auch für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt. Das Team vom Partyservice Blanke bietet Gegrilltes und Getränke. Die Firma Edel & Lecker macht köstliche Kartoffelpuffer in vielen süßen und herzhaften Variationen. Die Landfrauen Wardenburg bieten wieder Kaffee und eine große Auswahl an leckerem Kuchen.
Außerdem gibt es noch viele weitere Leckereien, die keine Wünsche offen lassen.

Infos

Der Eintritt beträgt 2,50 € pro Person
(Kinder unter 18 Jahren haben freien Eintritt)
Barrierefreie Toiletten vorhanden
Kostenlose Parkplätze

Ausstellungs- und Geschäftsbedingungen Wardenburger Landpartie 2024

Ort:

Pflanzencenter Warnken GmbH, An den Voßbergen 14, 26203 Wardenburg

Tel. 04407-718984-0

Datum:
Samstag 20.04.2024 10.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 21.04.2024 10.00 – 18.00 Uhr

Aufbau:
Donnerstag 18.04.2024 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 19.04.2024 8.00 – 19.00 Uhr
Samstag 20.04.2024 7.00 – 8.30 Uhr

Abbau: *
Sonntag 21.04.2024 18.00 – 20.00 Uhr
Montag 22.04.2024 8.00 – 17.00 Uhr

*Ist ein Ausstellungsgut nicht innerhalb von 4 Tagen nach Beendigung der Ausstellung abgeräumt,
sind wir ohne vorherige Mitteilung an den Aussteller berechtigt, das Ausstellungsgut auf Kosten
des Ausstellers zu entfernen und anderweitig einzulagern.

Anmeldung
Sollten Sie Interesse an der Teilnahme an unserer Veranstaltung haben, bewerben Sie sich bitte
frühzeitig. Zu spät eingegangene Anmeldungen können evtl. aus Platz- oder anderen Gründen nicht
mehr berücksichtigt werden. Direkt nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie als
Bestätigung die Rechnung. Die Standgebühren müssen mindestens 14 Tage vor Beginn der
Veranstaltung bezahlt werden. Sollte keine Zahlung eingegangen sein, wird der Stand anderweitig
vergeben.

Aussteller-Ausweis:
Jeder Aussteller erhält 3 Aussteller-Ausweise

Eintrittspreise:
Erwachsene: Tageskarte € 2,50
Kinder unter 18 Jahren haben freien Eintritt

Warenverkauf:
Waren können während der Messe durchgängig verkauft werden.

Getränke & Nahrungsmittelverkauf:
Der Verkauf von Getränken und Nahrungsmitteln ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
gestattet, die notwendigen behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller einzuholen.

Verkehrs-und Fluchtwege:
Sämtlicher Verkehrs- und Fluchtwege sind ständig freizuhalten. Den Anweisungen der
Veranstaltungsmitarbeiter/innen ist Folge zu leisten.

Bewachung:
Das Messegelände wird in der Nacht von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag durch einen
Mitarbeiter bewacht. Hieraus leiten sich keine Ansprüche im Falle von Verlust oder Beschädigung
ab. Für geliehene Gegenstände haftet der Aussteller bei Beschädigung oder Verlust direkt
gegenüber der Leihfirma.

Versicherung:
Der Veranstalter ist durch eine Veranstalterhaftpflicht abgesichert, er haftet nicht für vom
Aussteller eingebrachte Waren und Gegenstände

Stromanschluss:
Lichtstromanschluss und Starkstromanschluss ab Verteiler. Jeder Aussteller muss selbst für
Verlängerungskabel sorgen. Eine unrechtmäßige Stromentnahme bei anderen Ausstellern ist nicht
gestattet und wird mit 50 € in Rechnung gestellt.

Wasseranschluss:
ab Wasserhahn 3/4 Zoll, für Schläuche sorgt der Aussteller

Erdarbeiten:
Es ist grundsätzlich verboten, auf dem Gelände ohne vorherige Absprache mit dem Veranstalter
Erdarbeiten, einschließlich Erdbohrungen und das Einschlagen von Erdnägeln vorzunehmen. Für
Schäden haftet der Verursacher.
Hinweis: Für die Standflächen stehen nur Rasen- oder Schredderflächen zur Verfügung.

Reinigung:
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Wege. Die Reinigung der Stände
obliegt den Ausstellern. Gegen eine Müllgebühr (in Absprache mit dem Veranstalter) kann Müll vor
Ort entsorgt werden. Bei hinterlassenem Müll wird eine Entsorgungsgebühr von 100,- €, bei
Gastros 500,- € in Rechnung gestellt.

Haftung:
Eine Haftung für Beschädigung, Diebstahl usw. übernehmen wir während der gesamten
Ausstellungszeit einschließlich der Zeit für Auf- und Abbau nicht. Für die Beaufsichtigung und
Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und
Abbauzeiten.
Dem Aussteller wird angeraten, selbst für die von ihm angemietete Fläche und für den Verlust bzw.
Schäden an seinen eingebrachten Sachen, auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen. Für
durch höhere Gewalt eintretende Beeinträchtigungen oder Schäden übernehmen wir ebenfalls
keinerlei Haftung. Das gleiche gilt für die Fertigkeit der Standfläche und für den Standaufbau.
Jedem Aussteller wird angeraten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die seine Tätigkeit als
Aussteller abdeckt.

Parken:
Das Parken auf den ausgewiesenen Stellflächen ist kostenfrei. Das Übernachten auf dem
Ausstellungs-gelände ist nicht gestattet.
Konkurrenzschutz-Klausel:
Eine Konkurrenzschutzklausel besteht nicht, der Aussteller hat keinen Anspruch auf
Konkurrenzschutz.

Preisauszeichnung:
Die angebotenen Waren müssen gemäß Preisangabenverordnung ausgezeichnet sein.
Konventional-Klausel:
Wir weisen darauf hin, dass es untersagt ist, den Stand vor offiziellem Veranstaltungsschluss (am
Veranstaltungstag vor 18.00 Uhr) abzubauen. Bei Verstoß wird eine Konventionalstrafe in Höhe
von 250 Euro fällig. Dies würde den Veranstaltungsablauf gefährden und stören.

Salvatorische-Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird Oldenburg/Oldb. vereinbart.
Warnken Pflanzencenter GmbH, Wardenburg